BayWa Hand in Hand
mit Kommunalverwaltung und Landratsamt ?
co. Hannes Grönninger. Kleinkläranlagen: Im Sommer letzen Jahres erhielten wir (meine Nachbarn jenseits der B10 und ich) einen freundlich abgefassten Brief des Landratsamtes, indem wir aufgefordert wurden, unsere derzeitige Abwasserbeseitigung zu beschreiben und gegebenenfalls Pläne dem Fragebogen beizulegen.
Was ich überlas, – und erst zur Kenntnis nahm als ein Nachbarn mich im Herbst darauf hinwies, war, dass sich verschieden Gesetzte im Abwasserbereich verändert hatten und seit 2002 zwingend eine Aufbereitung der Abwasser aus dem häuslichen Bereich erforderlich macht.
Für die Umsetzung dieser Umweltschutz Ziele hat der Gesetzgeber eine Frist bis zum Jahr 2012 gesetzt. Begleitet werden die notwendigen Maßnahmen mit einem Förderprogramm – Richtlinien für die Zuwendungen zu Kleinkläranlagen = www.rzkka.bayern.de.
Einer der Nachbarn hatte im frühen Herbst eine Kleinkläranlage
eingebaut, 3 weitere hatten eine „Sammelbestellung“ gemacht und die Anlagen waren kurz vor der Fertigstellung, – und in Vogelsang Ost waren bereits 2 Anlagen in Betrieb und eine in der Einbauphase.
Ich dachte zunächst an mein Informationsdefizit und stellte fest, dass meine Nachbarn auch unwissend waren. Ich organisierte kurzer Hand eine kleine Infoveranstaltung zu der ich die betroffenen Bürger, Vertreter der Kommune, des Landratsamtes und der BayWa einlud.
Fast alle kamen, wurden gut Informiert und zum Schluss stellte ein Nachbar die Frage:
Wenn eine Kleinkläranlage mit Einbau, nach Abzug des Zuschusses ca. 10 000,- € kostet, laufend Betriebs-, Wartungs- und Gutachter Kosten anfallen,
wenn Störfälle und Reparaturen und Wiederbeschaffung von elektronischer Überwachung und Aggregat zu Lasten der Eigentümer geht,
wenn nur noch biologisch abbaubare Reinigungsmittel verwendet werden dürfen
und mann, frau und kinder ab sofort richtig umweltbewusst handeln müssen, um das biologische Gleichgewicht der Anlage nicht zu gefährden ….
wäre es da nicht besser, wir würden uns zusammen für einen Anschluss unseres Wohngebietes an die öffentliche Kanalisation einsetzen und damit für die Reinigung unserer Abwässer nach dem besten Stand der Technik.
Zugegeben, in diesem Augenblick eine ganz neue Sicht auf die Thematik –
…. oder doch nicht?
Nachdem uns die Herren verlassen hatten, ging es an die Faktensammlung.
1. Wer ist für die Abwasserentsorgung verantwortlich?
2. Warum sollten wir für die Abwasserentsorgung eine Kleinkläranlage einbauen?
3. Wer bestimmt ob Abwasser privat oder kommunal entsorgt wird?
Grundsätzlich: Es gibt dazu jede Menge Informationen.
Am Besten hat uns die Broschüre des Bayerischen Landesamt für Umwelt informiert.
Titel: Abwasserentsorgung für Einzelanwesen – Hinweise zum sachgemäßen Bau und Betrieb von Kleinkläranlagen – Stand August 2005
Hier wurden wir schnell fündig:
- Die Abwasserentsorgung ist eine Pflichtaufgabe der Kommune.
- Die Kommune kann per Satzung bestimmen, dass bestimmte Anwesen oder Gebiete vom Anschlusszwang an die öffentliche Abwasserentsorgung auf Dauer ausgeschlossen sind.
- Ist der Beschluss rechtskräftig und ortsüblich bekannt gemacht, kann der Auftrag zum Einbau einer Kleinkläranlage erteilt werden. Es folgen vorher oder parallel dazu wasserrechtliche Verfahren, Genehmigungen und Gutachten,
- der Bau, die Bauabnahme, der Antrag auf Förderung RZKKA. Der Zuschuss wird über die Kommune Beantragt und ausbezahlt.
Nun wusste ich aber aus meinen 18 Jahren Stadtrat und Bauausschuss Mitgliedschaft, dass es in Neusäß keine derartige Satzung gibt, bzw. sie mir nicht bekannt war, schon gar nicht im Zusammenhang mit der aktuellen Forderung des LA nach Nachrüstung der Abwasserentsorgung.
Der nächste Schritt unsererseits war die Forderung nach einer Stadtratssitzung zur Klärung unserer Ansprüche auf eine kommunale Abwasserentsorgung.
Am 11. Dezember wurde Folgendes beschlossen: Die Gailenbacher Siedlung und die nicht- angeschlossenen Bereiche in Vogelsang sollen dezentral entsorgt werden. (rot gezeichnet)
Am gleichen Tag 11.12. wurde ich aufgefordert bis zum Frühjahr 2009 für die Abwasserentsorgung meines 1 Personen Haushalt mindestens eine 3 Kammer Ausfaulgrube mit biologischer Nachreinigung nachzuweisen. Ein Hinweis, dass auch der private Anschluss meiner Abwasserleitung an das kommunale Entsorgungsnetz bezuschusst werden würde, erfolgte nicht. –
Auf den Stadtratsbeschluss und das Anschreiben folgte nun ein entsprechender Schriftwechsel und Pressearbeit, mit der Konsequenz, das Bgm. Durz in einer Pressemeldung der Stadtratssitzung vom 24.12. zitiert wird: „Bestandssicherung“ (für Kleinkläranlagen) über wenigstens 5 Jahre … sei unrealistisch, da man die weitere Entwicklung von Vogelsang viel langfristiger sehen müsse.
Weiter: „Auf Wunsch von Dr. Michael Frey wird noch mal überprüft, welche Kanalstrecken für den Anschluss an das öffentliche Netzt erforderlich sind“.
Dem Beschluss folgte eine Auftragsvergabe für eine „Studie“ im Frühjahr 2009, – und die Vorstellung der Ergebnisse im Juni der Verwaltung, am 16.Juli 09 der Öffentlichkeit im Rahmen einer PUA Sitzung.
Ergebnis: Schmutzwasser soll mit Druck ins öffentliche Netz – AZ-Land 22.7.09
Die Presse schreibt von Trendwende …
Vorausgegangen waren „heiße Wochen“, z.B. die Forderung der BayWa, die „bestellten“ Kleinkläranlagen einzubauen oder die Bestellung gegen einen hohen Unkostenbeitrag zu stornieren. Dieser Forderung folgten ein Gespräch mit dem Bürgermeister, Schreiben und Pressearbeit, – und nicht zuletzt eine Unterschriftensammlung, wer für oder gegen den Anschluss der Abwasserentsorgung an das öffentliche Netz ist.
Der Bürgermeister hatte vor Zeugen behauptet, dass nicht alle
Betroffenen einen Kanalanschluss wollen, – dies wurde durch die Liste wiederlegt. – Alle Betroffenen, dazu Menschen die bereits eine Kleinkläranlage im letzten Jahr eingebaut hatten, forderten nun eine öffentliche Abwasserentsorgung.
Feuer unter dem Dach war, als Mitarbeiter der Stadtverwaltung, des Landratsamtes und der BayWa unsere Bemühungen für eine kommunale Abwasserentsorgung „torpedierten“. Obwohl allseits bekannt war, oder bekannt sein sollte, dass die Stadt eine Planung in Auftrag gegeben hatte, die Mitte Juni der Öffentlichkeit vorgestellt werden sollte,
● wurde am 15 Juni noch ein Betroffener vom Landratsamt aufgefordert seine Abwasseranlage bis zum Herbst zu modernisieren,
● wurde von Seiten der Stadtverwaltung ein Anlieger zum Kauf einer Kleinkläranlage ermuntert, die er am 11. Juli 09 einbaute.
Diese beiden Vorfälle haben letztlich den Ausschlag gegeben, dass ich den Landrat, die Regierung von Schwaben und das Umweltministerium informiert habe.
Mit der Vorstellung der Machbarkeit und Finanzierbarkeit einer Kommunalen Abwasserentsorgung am 16.7. ist aber erst ein kleiner Schritt getan. Die versprochenen weiteren Beschlüsse – Vergabe einer Planung, Haushaltsmittel für die Realisierung 2010, wurden bei der Juli Sitzung nicht gefasst.
Es gibt etwas Schlimmeres, als einen Hund zum Jagen tragen zu müssen, – nämlich,
eine Stadtverwaltung zur Wahrnehmung Ihrer Pflichten zu bewegen,
im Besonderen, wenn Versäumnisse und Altlasten augenfällig werden.
Die Stadträte entscheiden in der Regel auf Grundlage der Verwaltungsvorlagen. So bleibt zu hoffen, dass in den künftigen Beschlussvorschlägen der betroffene Mensch und seine endliche Finanzkraft im Mittelpunkt steht.
Details und weitere Infos groenninger@aol.com
P.S. Sollte etwas Unrichtiges oder Fehlerhaftes im Text geschrieben sein, bitte ich Sie um Mittteilung unter o.g. Internetanschrift, um ggf eine Korrektur vornehmen zu können.
Danke Hannes Grönninger
Verfasst von Hannes Grönninger
Verfasst von Hannes Grönninger 
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